Stalking
Stalking ist das wiederholte Belästigen, Verfolgen oder Terrorisieren einer Person, dem häufig häusliche Gewalt vorausgeht. Stalker belästigen ihre Opfer häufig Monate und Jahre durch massiven Psychoterror. Die psychischen, physischen und sozialen Folgen können sehr gravierend sein.
Wir unterstützen Frauen in dieser schwierigen Lebenssituation. Wir informieren Sie über Strategien für aktuelle Bedrohungssituationen und die rechtlichen Möglichkeiten einer Anzeige bzw. das Beantragen eines Näherungsverbotes.
Was können Sie tun?
Folgende Möglichkeiten haben sich im Umgang mit Stalking als hilfreich erwiesen:
Setzen Sie früh und deutlich Grenzen
Je früher Sie Grenzen setzen,
umso größer sind die Chancen, den Stalker auf Distanz zu halten. Machen Sie dem
Stalker eindeutig und unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und in Zukunft
keinerlei Kontakt zu ihm wollen und dass er derartiges Verhalten unterlassen
soll. Teilen Sie ihm dies am besten unter Zeugen oder per Einschreiben mit.
Dies sollte die erste und letzte persönliche Reaktion sein. Ignorieren Sie ihn dann
völlig. Verfolgen Sie den eingeschlagenen Weg konsequent weiter. Inkonsequentes Verhalten könnte vom Stalker falsch
interpretiert werden.
Bewahren Sie alle möglichen
Beweise über das Stalking auf.
• Sammeln
Sie SMS, Anrufbeantworternachrichten, E-Mails, Briefe, Geschenke mit
Grußkarten etc.
• Beantragen
Sie bei Telefonterror eine Fangschaltung. Schaffen Sie sich einen
Anrufbeantworter an, der eine Mithör- und Aufzeichnungsmöglichkeit hat. Lassen
Sie sich gegebenenfalls einen zweiten Telefonanschluss mit einer Geheimnummer
(kostenpflichtig) schalten. Behalten Sie Ihre alte Nummer solange bei, bis der
Stalker merkt, dass er mit ihr nichts
mehr anfangen kann.
• Dokumentieren Sie das Stalking.
Notieren Sie Datum , Uhrzeit und Aktionen. Dadurch kann der Stalking-Verlauf
rekonstruiert werden.
• Suchen Sie Augen- und / oder
Ohrenzeugen, die Aktionen des Stalkers bestätigen.
• Nehmen
Sie keine Pakete oder Waren entgegen, die Sie nicht bestellt haben.
All dies kann bei rechtlichen Schritten als Beweis dienen.
Nutzen
Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Stalking ist nach § 238 StGB eine strafbare Handlung. Wenden Sie sich an die Polizei
und erstatten Sie Anzeige. Suchen Sie sich eine spezialisierte Anwältin/ einen
Anwalt. Beantragen Sie eine Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht, Abteilung
Zivilsachen.
Missachtet der Stalker die gerichtlichen Anordnungen, haben Sie ein rechtliches Mittel und die Polizei kann eingreifen.
Strategien für akute Bedrohungssituationen
Weggehen oder Weglaufen
Damit zeigen Sie dem Stalker, dass Sie keinen Kontakt wünschen.
Sich auf kein Gespräch einlassen
Sich Hilfe holen
Alarmieren
sie Nachbarn und/ oder Passanten, damit Sie Hilfe bekommen und Zeugen
haben.
Polizei verständigen
Wählen Sie die Notrufnummer 110.
Bei Verfolgung mit dem Auto:
Auf belebten Straßen oder direkt zur Polizei fahren. Sie können sich hier gegebenenfalls Hilfe holen.
Stalkingflyer - deutsch als PDF Download
Stalkingflyer - englisch als PDF Download







