Presseerklärung
Kongress zum Kinderschutz im Sorge- und Umgangsrecht im Kontext Häuslicher Gewalt, 18.-19. Januar 2008 in der Fachhochschule Frankfurt am Main
400 Fachkräfte verschiedenster Disziplinen und Betroffene trafen sich am 18./19.1.08 in der Fachhochschule Frankfurt a.M. zum Kongress "Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht", der von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF), Kassel, in Kooperation mit der Fachhochschule Frankfurt a. M. und Kofra e.V., München, organisiert wurde.
Aktueller Bezugspunkt ist die am 13. Februar 2008 im Bundestag stattfindende Anhörung zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens. Beim Kongress wurde deutlich, dass durch die geplante Reform die Gefahren für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder nach einer Trennung weiter erhöht werden.
"Schon jetzt ist die Situation für Frauen und Kinder, die vor ihrem Misshandler z. B. in ein Frauenhaus flüchten, ein Skandal", so Eva Hack von der ZIF. "Denn gewalttätige Männer erhalten häufig bereits kurz nach der Trennung Besuchskontakt mit den Kindern - ohne zuvor irgendwelche Auflagen erfüllen zu müssen. So weiß auch der brutalste Mann sehr schnell, wo Frau und Kind sich aufhalten. Schutz und Sicherheit können unter diesen Voraussetzungen auch von den Frauenhäusern nicht mehr sichergestellt werden."
In zehn Foren wurden Forderungen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Frauen gegen körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt im Zusammenhang mit dem Sorge- und Umgangsrecht erarbeitet. Gefordert wurde die Berücksichtigung und ausdrückliche Benennung der Gewaltproblematik im Gesetzentwurf.
Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung des Umgangs wurde von den TeilnehmerInnen einhellig abgelehnt und stattdessen die Orientierung am Willen des Kindes gefordert.
"Ein erzwungener Umgang führt in aller Regel in späteren Jahren zu einem endgültigen Abbruch der Vater-Kind-Beziehung," stellte Prof. Dr. Ludwig Salgo, FH-Frankfurt a.M., unter Bezugnahme auf Langzeitstudien in den USA fest. Bei einem gewalttätigen Vater dürfe ein Umgang nur nach vorheriger Analyse der Gefährdung von Mutter und Kind stattfinden. Auch sollten die Familiengerichte diese Väter verpflichten, sich therapeutisch helfen zu lassen und an der Verbesserung ihrer Erziehungsfähigkeit zu arbeiten. Solange die Sicherheit des Kindes und der Mutter nicht gewährleistet werden könne, müsse der Umgang zum Schutz des Kindes ausgesetzt werden. Diese Option müsse ausdrücklich im Gesetz genannt werden.
Prof. Dr. Maud Zitelmann, FH-Frankfurt a.M., machte deutlich, dass Kinder nach einer Trennung der Eltern in erster Linie eine sichere Bindung an ihre Hauptbezugsperson sowie finanziell gesicherte Verhältnisse und ein förderliches soziales Umfeld brauchen. Vorrangig sei es daher, Müttern den nötigen Schutz und eine Unterstützung bei der alltäglichen physischen und psychischen Versorgung des Kindes zu gewähren, insbesondere, wenn sie durch Gewalt destabilisiert wurden.
Die Teilnehmer/innen des Kongresses stellten weiterhin fest, dass es für Migrantinnen spezielle muttersprachliche Angebote geben müsse. Auch im Ausländerrecht müsse der Schutz von Frauen und Kindern im Falle Häuslicher Gewalt sichergestellt werden. Kernpunkt der auf dem Kongress entwickelten Kritik an der Reform des Verfahrens in Kinderschutz- und Familiensachen war die Feststellung, dass die realen Gefahren, denen Frauen und Kinder in Trennungssituationen häufig ausgesetzt sind, durch die Neuregelungen der beschleunigten Verfahren (4-Wochen-Frist) erhöht werden. "Wenn Frauen, die sich von einem gewalttätigen Partner getrennt haben, gezwungen werden, sich nach kurzer Zeit mit ihm vor Gericht zu treffen, wenn ein Umgang des Kindes mit dem Vater erzwungen wird, bevor das Gericht die Möglichkeit hatte, sich über eine etwaige Gefährdung des Kindes und seiner Mutter ein Bild zu machen, und wenn ein Umgangsausschluss oder ein Sorgerechtsentzug nur noch nach einem formellen Beweisverfahren möglich sein soll, wie es im Streit um Vermögensforderungen üblich und angemessen ist, dann werden Kinder in viel höherem Maße als bisher Gefahren ausgesetzt," resümiert Prof. Dr. Sibylla Flügge, FH-Frankfurt a.M., die Ergebnisse eines der Foren.
Die KongressteilnehmerInnen forderten den Gesetzgeber auf, stattdessen seinem Schutzauftrag auch in der Ausgestaltung des familiengerichtlichen Verfahrens gerecht zu werden. Darüber hinaus forderten sie eine verbindliche Ausbildung von Richterinnen und Richtern, Gutachterinnen und Gutachtern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter in Bezug auf Verlaufsformen von Gewaltbeziehungen, Tätertherapien und die Auswirkungen Häuslicher Gewalt auf die unmittelbaren und mittelbaren Gewaltopfer, insbesondere auf betroffene Kinder.
Dr. Anita Heiliger, kofra e.V. München: "Der Kongress macht deutlich, wie wichtig es ist, dass die betroffenen Frauen und Kinder Unterstützung und Schutz vor gewalttätigen Vätern erfahren. Die Fachleute in Jugendämtern und Familiengerichten, aber auch die Politikerinnen und Politiker müssen die Gefahren, denen Mütter und ihre Kinder nach Trennungen ausgesetzt sind, erkennen und ausschließen."
Frankfurt a. M. / Kassel / München am 28.Januar 2008
Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF)
Kontakt: Andrea Drobe - Eva-K. Hack
Postfach 101103, 34011 Kassel
zif-frauen@gmx.de - Tel.0561-820 30 30 - 0170-690 4507
kofra e.V.
Dr. Anita Heiliger,
Baaderstr. 30, 80469 München
a.heiliger@t-online.de - 0173-5834022
Fachhochschule Frankfurt a.M. FB 04
Kontakt: Prof. Dr. Sibylla Flügge
fluegge@fb4.fh-frankfurt.de







